Gelbe Markierungen heben weiße Markierungen auf - soweit so gut. Wenn jedoch vorhandene weiße Markierungen im Bereich von Arbeitsstellen Anlass zu Missverständnissen geben, müssen diese je nach Markierungsbild entfernt, abgedeckt, in Gelb ausgekreuzt oder in Gelb ergänzt werden.

Das Entfernen ist in der Praxis ungeliebt, aber hinsichtlich der erzielten Wirkung die beste Variante, insbesondere wenn es um die Eindeutigkeit der Verkehrsführung geht. Das Abdecken (z.B. mit schwarzer Farbe) ist bei sachgerechter Ausführung ähnlich wirksam, jedoch im Anwendungsbereich der ZTV-M unzulässig, weshalb diese Möglichkeit in den RSA gestrichen werden soll. Auskreuzen kommt vergleichsweise häufig zur Anwendung und entsprechend finden sich nahezu überall die typischen Fehler in der Ausführung. Vorhandene Markierungen in Gelb zu ergänzen ist eine weitere Möglichkeit, von der man jedoch Abstand nehmen sollte. Die einzelnen Varianten werden im Rahmen dieser Seite besprochen. Wir beginnen mit der gebräuchlichsten Ausführung - dem Auskreuzen:

 

vorhandene Markierungen auskreuzen
Das Auskreuzen von Markierungen wird in der Praxis recht häufig angewandt, auch an Stellen, an denen es gar nicht notwendig ist. Wenn z.B. eine klare Führung durch gelbe durchgezogene Linen vorhanden ist, müssen weiße Linien in der Regel nicht zusätzlich ausgekreuzt werden.

 

In diesem Fall kann auf das Auskreuzen durchaus verzichtet werden.

 

Gelbe Kreuze sind vorrangig als Ergänzung anzusehen und sollen nicht als preiswerter Ersatz für durchgezogene gelbe Linien herhalten. Der inflationäre Gebrauch innerhalb einer Verkehrsführung kann zudem kontraproduktiv wirken, insbesondere wenn das Ergebnis nur noch aus gelben Kreuzchen besteht.

 

  Pfeile Auskreuzen
Beim Auskreuzen von Pfeilen wird das Kreuz oftmals genauso appliziert, wie es im Markierungs- bzw. Verkehrszeichenplan abgebildet ist - nämlich im Verhältnis 1:1 (Länge x Breite). Zudem variiert die Größe der Kreuze - von Mini-Kreuzchen bis zur "Hubschrauber-Landemarkierung", die sich über den gesamten Fahrstreifen erstreckt, ist alles dabei.

 

typische, aber fehlerhafte Ausführung eines Kreuzes

 
   
 

Falsch: Kreuz 1:1

Ansicht aus Perspektive des Fahrzeugführers

 
 

Werden die Kreuze in dieser Weise eingesetzt, sind sie aus Fahrerperspektive nur unzureichend erkennbar. Nachlässigkeiten in der Gestaltung führen sogar dazu, dass die Kreuze nahezu unsichtbar sind. Insbesondere das rechtzeitige Einordnen wird dadurch erschwert, da die Kreuze erst sehr spät sichtbar werden.

 

Im Gegensatz zum Verkehrsteilnehmer, der nur wenige Sekunden hat um sich auf eine geänderte Verkehrsführung einzustellen, haben wir an dieser Stelle alle Zeit, um die Situation zu bewerten. Trotzdem fällt auf, dass die gelben Kreuze in der visuellen Wirkung hinter den weißen Pfeilen zurückstehen. Ein rechtzeitiges Einordnen kann dadurch erschwert werden, denn insbesondere die weiter hinten befindlichen Pfeile sind noch vergleichsweise gut erkennbar. Zudem befinden sich die Kreuze nur auf dem Pfeilschaft, jedoch nicht auf der Pfeilspitze.

 
   
 

Richtig: Kreuz gestreckt

Ansicht aus Perspektive des Fahrzeugführers

 
 

Das fachgerechte Auskreuzen erfordert hingegen die verzerrte Darstellung der Kreuze, damit diese aus der Fahrerperspektive rechtzeitig erkannt werden. Entsprechend wird das Kreuz in Längsrichtung  bzw. Fahrtrichtung gestreckt aufgebracht. Die verzerrte Darstellung wird auch bei Zahlen (z.B. Tempo 30) bzw. Buchstaben (z.B. BUS, B4, A9 usw.), sowie bei Piktogrammen und Verkehrszeichen angewandt, wenn diese auf der Fahrbahn wiedergegeben werden. Und auch der Markierungspfeil selbst ist von Haus aus in der Länge gestreckt.

 

Teilauskreuzen von Pfeilen vermeiden
In der Praxis erfolgt die Anpassung von vorhandenen Pfeilen u.a. durch das Teilauskreuzen einzelner Pfeilspitzen. Damit soll z.B. verdeutlicht werden, welche Richtung gesperrt ist und in welche Richtung man noch fahren darf, bzw. muss. Doch genau hier liegt das Problem: Ein teilweise ausgekreuzter Pfeil, ist kein gültiges Markierungszeichen nach StVO. Er kann allenfalls als Hinweis dienen, ist mit Blick auf etwaige Verkehrsordnungswidrigkeiten aber nicht relevant.

 

Lösungen wie diese kann der Verkehrsteilnehmer falsch verstehen, insbesondere weil das Auskreuzen in der Praxis so unterschiedlich gehandhabt wird, dass keine einheitliche Verfahrensweise erkennbar ist. Rein verkehrsrechtlich gesehen schreibt ein teilweise ausgekreuzter Pfeil jedenfalls nichts vor.

 

Ferner muss man sich an Stellen wie diesen fragen, was denn das Ergebnis darstellen soll. Wenn man sich bei der Erstellung von Verkehrszeichenplänen schon auf die vorhandene Markierung verlässt, sollte diese auch funktionsfähig sein. Das ist hier zweifellos nicht der Fall - selbst wenn man Teilauskreuzen als zulässig wertet, ist dies wahrlich kein Rechtsabbiegepfeil.

 

Und auch das ist gängige Praxis. Solche Versuche kommen zur Anwendung, wenn eine Verkehrsführung bereits vorbereitet, aber noch nicht aktiviert wird. Obwohl sich die gelben Pfeile schon auf der Fahrbahn befinden, sollen die weißen Pfeile noch nicht aufgehoben sein - darum kreuzt man die gelben Pfeile aus. Das Ergebnis verstehen wie üblich nur die Verantwortlichen, da sie wissen, was bezweckt werden soll. Der Verkehrsteilnehmer wird hingegen irritiert.

Und ganz nebenbei: Nicht selten werden dann bei der eigentlichen Aktivierung der neuen Verkehrsführung die gelben Kreuze einfach abgezogen und ein paar Meter weiter auf den weißen Pfeil geklebt - ohne Primer versteht sich. Und beim nächsten Regen wundert man sich dann, warum die Kreuze nicht halten.

 
weitere Anforderungen

Noch mal zurück zur Problematik mit den gestreckten Kreuzen: Der Fußgängerüberweg ist gelb ausgekreuzt, was aus dieser Perspektive nicht sofort erkennbar ist. Nun ist es wahrlich kein Problem, wenn ein Fahrzeugführer hier einem Fußgänger seinen vermeintlichen Vorrang gewährt - dennoch kann es zu unklaren Situationen kommen. Besser wäre in solchen Fällen, die einzelnen Zebra-Striche Gelb auszukreuzen, oder zumindest ein Kreuz für jeweils zwei benachbarte Streifen aufzubringen - natürlich in Fahrtrichtung gesteckt. Diese wären dann aus der Sicht eines Fahrzeugführers deutlich als Kreuz erkennbar. Noch besser ist natürlich das vollständige Demarkieren.

 

Und da wir gerade beim Auskreuzen von Fußgängerüberwegen sind: Bei Bildern wie diesen fragt man sich schon, was in den Köpfen der Verantwortlichen vorgeht. Bereits die Idee ist absurd, zumindest während der Ausführung sollten einem Zweifel kommen und spätestens die zuständige Behörde müsste diese Praxis unterbinden. Nicht benötigte gelbe Markierungen werden natürlich nicht ausgekreuzt, sondern stets demarkiert.

 

vorhandene Markierungen in Gelb ergänzen - besser nicht!
Die RSA enthalten die Möglichkeit, vorhandene weiße Markierungen in Gelb zu ergänzen. Mit Blick auf verkehrstechnische und verkehrsrechtliche Aspekte, muss allerdings von der Anwendung dieser Regelung abgeraten werden - insbesondere wenn die Möglichkeit zur Ahndung von Verkehrsverstößen gegeben sein soll. Auch dies ist letztendlich eine Folge der neuen StVO, wobei das Ergänzen in Gelb schon immer fragwürdig war, insbesondere wenn man die verkehrsrechtliche Seite betrachtet.

 

Zunächst muss man sich die Frage stellen, ob der vorhandene weiße Pfeil überhaupt zum Ergänzen geeignet ist. Der schlechte Gesamtzustand kann bei Dunkelheit bzw. im Scheinwerferlicht dazu führen, dass nur das angefügte gelbe Element deutlich sichtbar ist, der weiße Pfeil hingegen geht visuell unter. Damit scheidet eine Ergänzung eigentlich schon aus verkehrstechnischen Kriterien aus, da man im Grunde nie sicherstellen kann, dass die kombinierte Markierung über einheitliche visuelle Eigenschaften verfügt.

 

Viel interessanter ist jedoch die Frage, wie ein solches Konstrukt nach StVO zu werten ist. Die Kombination aus Gelb und Weiß ist in der StVO nicht vorgesehen, wodurch hier im Ergebnis also kein Geradeaus-Links-Pfeil vorliegt. Man könnte auch damit argumentieren, dass gelbe Markierungen weiße Markierungen aufheben - dann wäre der weiße Geradeauspfeil verkehrsrechtlich nicht vorhanden. Es bliebe daher nur das gelbe Pfeil-Fragment, welches wiederum kein vollständiges Markierungszeichen nach RMS ist. Wir haben also weder einen weißen Geradeaus-Pfeil, noch einen aus Gelb und Weiß kombinierten Geradeaus-Links-Pfeil und auch keinen alleinigen gelben Linksabbiegepfeil.

 

Gestaltungsprobleme bei Pfeilen
Problematisch ist auch die Tatsache, dass das Ergänzen rein geometrisch nicht bei allen Pfeilen funktioniert. Die entsprechenden Versuche führen wiederum zu teils kuriosen Kreationen und folglich kann man es dem Verkehrsteilnehmer nicht verübeln, wenn er eine Verkehrsführung falsch interpretiert. So entspricht das Ergebnis in der Regel nicht den Anforderungen der RMS (Abmessungen / Geometrie), den verkehrstechnischen Anforderungen an die Sichtbarkeit (insbesondere Retroreflexion bei Nacht und Nässe) sowie den verkehrsrechtlichen Vorgaben der StVO.

 

Eine Ergänzung wie diese scheint für Planer und Markierer fachgerecht - wobei es festzuhalten gilt, dass die angefügten Elemente in den seltensten Fällen so akkurat ausgeführt werden. Doch auch die vermeintlich korrekte Gestaltung führt nicht in jedem Fall zu einem eindeutigen Ergebnis, wie die Perspektive des Verkehrsteilnehmers zeigt:

 

Je nachdem, wie die tatsächliche Gestaltung in der Praxis aussieht, kann das angefügte Element auch falsch verstanden werden - nämlich als reiner Geradeaus-Pfeil. Doch selbst für den Fall, dass eine derartige Lösung für den durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer verständlich ist, handelt es sich um kein rechtswirksames Markierungszeichen im Sinne der StVO.

 

Wird das gelbe angefügte Element z.B. als (wohlgemerkt fabrikneue) Typ II - Markierung ausgeführt und ist der vorhandene weiße Pfeil bereits seit 20 Jahren erneuerungsbedürftig (was leider keine Seltenheit ist), dann sieht das Ergebnis bei Nacht und insbesondere bei Nässe ggf. so aus.

 

Welche Kuriositäten das Ergänzen vorhandener Markierungen hervorbringt, ist hier zu bestaunen. Abgesehen von der mangelhaften technischen Ausführung (die Linien wandern), soll dieses Gebilde eine durchgezogene Linie (Zeichen 295 StVO) darstellen. Verkehrsrechtlich gesehen handelt es sich jedoch um eine gelbe Leitlinie, welche die weiße Leitlinie aufhebt. Folglich darf dieses Konstrukt, entgegen dem ursprünglichen Ansinnen der Behörde, überfahren werden.

 

Auch an dieser Stelle wird verkehrsrechtlich gesehen nicht das bewirkt, was eigentlich beabsichtigt ist. Es bleibt bei einer gelben Leitlinie (Warnlinie).

 

vorhandene Markierungen entfernen
In diesem Beitrag wird das Entfernen von vorhandenen weißen Markierungen besprochen - die Demarkierung von vorübergehend gültigen Markierungen (insbesondere Folien) findet sich in einer gesonderten Rubrik (Demarkierung und Phantomspuren). Wenn im nachfolgenden Text von "abfräsen" die Rede ist, sind damit alle gängigen Verfahren zur Beseitigung von üblicherweise dauerhaften Markierungen gemeint - auch wenn die Begrifflichkeit bei bestimmten Verfahren nicht, oder nicht vollumfänglich zutrifft.

Das Entfernen vorhandener Markierungen ist zweifellos die beste Variante, wenn es um Eindeutigkeit einer Verkehrsführung geht. Da hiermit aber ein vergleichsweise hoher Aufwand verbunden ist und - je nach eingesetztem Verfahren - Probleme auftreten können, greift man in der Praxis lieber auf das Auskreuzen zurück. Ausgekreuzte Markierungen muss der Verkehrsteilnehmer aber zusätzlich zur eigentlichen Verkehrsführung erfassen - vollständig entfernte Markierungen sind für ihn hingegen unsichtbar und seiner Aufmerksamkeit entzogen.

Es ist natürlich nachvollziehbar, dass bei einer Maßnahme, die nur wenige Stunden oder Tage dauert, nicht vorab die komplette weiße Verkehrsführung entfernt wird, nur damit die anschließend eingesetzte gelbe Verkehrsführung eindeutiger wird. Wenn jedoch geplant ist, die Fahrbahndecke im Zuge der Arbeiten ohnehin irgendwann abzufräsen, bzw. zu erneuern, oder sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann das Entfernen der vorhandenen Markierungen angeraten sein. In jedem Fall muss vor Ort klar werden, dass allein die gelbe Markierung Gültigkeit besitzt.

 

An dieser Stelle wurde eine neue Verkehrsführung erprobt. Die Dauer des Versuchs, sowie der schlechte Zustand der weißen Markierungen, lassen die Entfernung der weißen Markierung zweckmäßig erscheinen. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass die eingesetzte gelbe Markierung offensichtlich nicht über die vor Ort erforderliche Verkehrsklasse verfügt, bzw. über die zulässige Nutzungsdauer betrieben wurde. In der Folge können insbesondere bei Nacht und Nässe Unklarheiten über die Gültigkeit der einzelnen Markierungszeichen resultieren.

 

Anstelle der nahezu unsichtbaren Kreuze wäre auch in diesem Fall das Entfernen der Pfeile sinnvoll gewesen. Mit Blick auf die ohnehin durchgeführte Deckensanierung wäre diese Maßnahme auch problemlos realisierbar. Zwar wird kein Verkehrsteilnehmer allein wegen der mangelhaften Ausführung in die Arbeitsstelle fahren, aber ein Referenzbeispiel für Eindeutigkeit ist diese Lösung auch nicht.

 

Markierung stets vollflächig entfernen
Das Entfernen von vorhandenen Markierungen muss fachgerecht erfolgen, damit sich das gewünschte Ergebnis einstellt. Auf die verschiedenen Verfahren wollen wir an dieser Stelle nicht eingehen, denn das würde den Rahmen dieser Seite sprengen. Viel wichtiger ist hingegen die Maßgabe, dass Markierungszeichen vollflächig und ggf. zusammenhängend entfernt werden müssen. Ein Beispiel:

 

unzureichend ausgeführte Demarkierung einen Linksabbiegepfeils

 

Natürlich ist dies keinesfalls ein strahlend weißer, gut erkennbarer Markierungspfeil. Dennoch können derartige Gebilde, je nach Örtlichkeit und Lichtverhältnissen, zu Phantommarkierungen werden und sorgen folglich für unklare Situationen. Um dies zu vermeiden sind insbesondere Markierungspfeile so zu entfernen, dass als Ergebnis möglichst ein Rechteck verbleibt:

 

  verbesserte Ausführung

 

unzureichende Demarkierung in der Praxis

 

Fußgängerüberwege entfernen
Beim Entfernen von Fußgängerüberwegen darauf zu achten, das auch die Zwischenräume zwischen den weißen Strichen mit abgefräst werden (also über die gesamte Fahrbahnbreite), da ansonsten der Fußgängerüberweg in abgeschwächter Form sichtbar bleibt:

 

unzureichend ausgeführte Demarkierung eines Fußgängerüberweges. Die Lücken müssen mit abgefräst werden, damit eine einheitliche Fläche entsteht

 

Leitlinien und durchgezogene Linien entfernen
Die vorstehenden Erläuterungen gelten natürlich auch für Leitlinien - daher sind in der Regel auch hier nicht die einzelnen Striche abzufräsen, sondern der gesamte Verlauf der so markierten Strecke. Dadurch entsteht natürlich im Ergebnis eine durchgezogene abgefräste Linie, die je nach Ausführung zu Unklarheiten führen kann. Ähnlich verhält es sich natürlich, wenn eine durchgezogene weiße Linie abgefräst wird - das Ergebnis ist auch hier eine durchgezogene abgefräste Linie.

Diesem Umstand begegnet man am besten, indem die Fräsbreite deutlich über der üblichen Breite der Markierungen liegt - z.B. 50cm. Eine größere Breite ist ohnehin erforderlich, um eventuelle Abweichungen bzw. Korrekturen im Fahrweg der Demarkierungsmaschine zu berücksichtigen.

 

Verfahren der Örtlichkeit anpassen - Phantomeffekte vermeiden
Beim Entfernen von vorhandenen Markierungen sollen die visuellen Unterschiede zwischen den abgefrästen und den unbehandelten Fahrbahnbereichen so gering wie möglich ausfallen. Entsprechend sind die eingesetzten technischen Verfahren auf die Situation vor Ort abzustimmen - daher nicht nur in Bezug auf die zu entfernende Markierung, sondern auch die Fahrbahnoberfläche betreffend.

 

vorhandene Markierungen abdecken
Neben dem vollständigen Entfernen ist das Abdecken eine ebenso effektive Art, wenn es um die Eindeutigkeit einer Verkehrsführung geht. Auch hier wird das nicht benötigte Markierungszeichen im Idealfall "unsichtbar", weshalb es vom Verkehrsteilnehmer nicht als ungültig wahrgenommen werden muss. Mit "unsichtbar" sind wir aber schon bei einem wesentlichem Merkmal - denn oft entstehen durch das bloße "Übermalen" mit schwarzer Farbe deutliche Phantomspuren, die insbesondere bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen irritierend wirken können.

 

Hier wurde eine ehemalige Fahrstreifenbegrenzung mit schwarzer Farbe übermalt. Allein wegen dem dadurch resultierendem schwarzen Strich wird sicherlich niemand nach rechts in die Leitbaken fahren, dennoch können sich insbesondere bei tiefstehender Sonne Probleme ergeben, da derartige Phantomspuren oft glänzen und so einen anderen Kontrast zur Fahrbahn bilden.

 

Abdecken ist unzulässig
Im Anwendungsbereich der ZTV-M ist das Abdecken von Markierungen mit dunkler Farbe oder Folie unzulässig - folglich darf es auch im Bereich von Arbeitsstellen nicht praktiziert werden. Neben der bereits erwähnten Phantomwirkung spricht auch die unzureichende Haltbarkeit gegen das Abdecken, denn die oft eingesetzte "schwarze Farbe" fährt sich je nach Verkehrsbelastung recht schnell wieder ab und die eigentlich ungütige Markierung kommt wieder zum Vorschein.

 

Nach einiger Zeit kommen abgedeckte Markierungen wieder zum Vorschein.

 

Auch der Einsatz von schwarzen oder dunkelgrauen Markierungsfolien wird kritisch gesehen, da insbesondere die Haftung unmittelbar auf der abzudeckenden Markierung problematisch ist. Für den Fall, dass die Folie dennoch hält (zu gut hält), können sich spätestens bei der Demarkierung Probleme ergeben - z.B. wenn sich das erforderliche Erwärmen der Folie zwangsläufig auch auf die vorhandene Thermoplastik-Markierung auswirkt.

 

Abdecken kann im Einzelfall dennoch sinnvoll sein
Wenn man sich bezüglich des Abdeckens Gedanken macht, die über einen Eimer schwarze Farbe und eine Malerrolle hinausgehen, kann durchaus ein vertretbares Ergebnis entstehen - zumindest wenn es sich um eine temporäre Maßnahme handelt. Hierbei versteht es sich von selbst, dass die zum Abdecken genutzten Materialien das Markierungszeichen vollständig (bei Pfeilen als Rechteck ausgeführt) und lichtundurchlässig überdecken müssen.

Insbesondere mit Produkten zur Sanierung von Fahrbahndecken lassen sich gute Ergebnisse erzielen - allerdings ist noch einiges an Praxis-Forschung nötig, damit ein sinnvoller Einsatz im Bereich der Fahrbahnmarkierung gewährleistet ist. Ein ideales Ergebnis berücksichtigt sowohl die Farbe der Fahrbahndecke, als auch die Griffigkeit der nunmehr abgedeckten Fläche und ist auf die Verkehrsbelastung abgestimmt. Folglich kann die Maßnahme sehr aufwändig werden und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen - und immer mit der Gefahr, dass die Markierung doch wieder sichtbar wird.

Generell gilt: Abdecken mit Farbe oder Folie ist unzulässig, es spricht aber hinsichtlich der temporären Anwendung nichts gegen hochwertige Verfahren, mit entsprechend hochwertigem Ergebnis.